
Berufliche Weiterbildung zur*zum Fachreferent*in für Sammlungsmanagement und Qualitätsstandards in Museen
Die Museumsakademie MUSEALOG qualifiziert arbeitssuchende Kultur- und Geisteswissenschaftler*innen für die Arbeit in Museen, Kulturverbänden und Stiftungen. Die praxisnahe Fortbildung bereitet optimal auf die aktuellen Anforderungen im Berufsalltag an Museen und Kultureinrichtungen vor.
Gesucht werden Historiker*innen, Kunsthistoriker*innen, Sozial- und Kulturanthropolog*innen und Kulturwissenschaftler*innen als Teilnehmer*innen für die Weiterbildung vom 16. November 2026 bis 14. Juli 2027 zu „Fachreferent*innen für Sammlungsmanagement und Qualitätsstandards in Museen“.
Die berufliche Weiterbildung ist nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zugelassen. Die Fortbildungskosten werden nach individueller Prüfung von der Agentur für Arbeit übernommen.
Fortbildungsmodule
Die Module bestehen aus:
- Praktischer Projektarbeit im Museum
- Museologischen Fachseminaren
- Museumsrelevanten EDV-Schulungen
Insgesamt umfassen sie 149 Schulungstage (davon 48 Seminartage und 101 Tage Museumspraxis). Von Montag bis Freitag wird entweder ein Projekt an einem der Partnermuseen durchgeführt oder an Fachseminaren und EDV-Schulungen in Oldenburg teilgenommen. Die Lerninhalte orientieren sich an den Standards museologischer Arbeit des Deutschen Museumsbundes. Während der Teilnahme wird ein Laptop kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Museumspraxis
Innerhalb der achtmonatigen Projektarbeit lernen die Teilnehmer*innen an einem der beteiligten Museen das Aufgabenspektrum moderner Museumsarbeit kennen. Tätigkeitsfelder sind:
- Konzeption und praktische Umsetzung von Projekten
- Sammlungsmanagement
- Objektdokumentation
- Magazinierung
- Sachkulturforschung
- Provenienzforschung
- Ausstellungstätigkeit
- Vermittlungsarbeit
Förderung
Die Teilnahme an MUSEALOG ist kostenfrei bei Förderung durch einen Bildungsgutschein der Arbeitsagentur. Ohne Bildungsgutschein ist eine Teilnahme nicht möglich. Voraussetzung für den Bildungsgutschein ist die Arbeitssuchendmeldung bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter am Wohnsitz.
Mit dem Bildungsgutschein werden übernommen:
- Teilnahmegebühren
- Pendelfahrten vor Ort
- Kosten für auswärtige Unterbringung, Verpflegungsmehraufwand sowie monatliche Familienheimfahrten (bis zu den jeweiligen Höchstgrenzen)
Die Weiterbildungsberatung erfolgt durch das zuständige Jobcenter bzw. die Arbeitsagentur. Der Bildungsgutschein wird ausschließlich von der Agentur für Arbeit ausgestellt. Bezieher*innen von Grundsicherungsgeld (Bürgergeld) müssen sich sowohl an ihr Jobcenter als auch an die Agentur für Arbeit am Wohnort wenden. Anspruch auf Arbeitslosengeld bzw. Grundsicherungsgeld (Bürgergeld) wird während der Teilnahme weitergezahlt. Eine Vergütung erfolgt nicht.
Zielgruppe
Bewerben können sich arbeitssuchende Kultur- und Geisteswissenschaftler*innen.
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Berufserfahrung
- mit Berufserfahrung
- ohne Berufserfahrung